Rechtliches
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von BestandsCockpit, einer Softwarelösung der FemSolutions LLC.
Stand: 20.08.2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Softwarelösung BestandsCockpit der FemSolutions LLC, 7901 4TH ST N STE 300, 33702 St. Petersburg, USA (nachfolgend „Anbieter“) durch Unternehmer, Unternehmen, Eigentümer, Bestandshalter und sonstige gewerbliche Nutzer (nachfolgend „Nutzer“).
(2) Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen Vereinbarungen, Lizenzvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und sonstigen Vertragsunterlagen.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer mit BestandsCockpit eine webbasierte Softwarelösung zur Organisation und Strukturierung von Immobilienbeständen sowie damit verbundenen operativen Prozessen bereit.
(2) BestandsCockpit unterstützt insbesondere:
(3) BestandsCockpit ist eine reine Softwarelösung (SaaS) zur Bereitstellung einer digitalen Plattform zur Strukturierung, Dokumentation und Organisation von Informationen im Zusammenhang mit Immobilienbeständen. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine:
(4) Der Nutzer bleibt für sämtliche Entscheidungen, Inhalte und Maßnahmen im Zusammenhang mit eigenen oder von ihm betreuten Immobilienbeständen selbst verantwortlich.
(1) Die Nutzung von BestandsCockpit setzt die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor Zugriff durch unbefugte Personen zu schützen.
(4) Der Nutzer ist verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die über sein Nutzerkonto erfolgen, soweit er diese zu vertreten hat.
(5) Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten unbefugt genutzt wurden oder Dritte Zugriff auf ein Nutzerkonto erhalten haben, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
(1) Der Anbieter stellt BestandsCockpit nach dem jeweils aktuellen technischen Stand bereit.
(2) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif, der gültigen Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.
(3) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter und kann Funktionen, technische Prozesse oder Benutzeroberflächen anpassen.
(4) Ein Anspruch auf unveränderte Funktionen oder eine bestimmte Gestaltung besteht nicht, sofern der wesentliche Vertragszweck und der vereinbarte Kernumfang erhalten bleiben.
(5) Wartungsarbeiten, technische Anpassungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Weiterentwicklungen können zu zeitweisen Einschränkungen der Verfügbarkeit führen.
(6) Eine jederzeitige, vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
(1) Der Nutzer erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung von BestandsCockpit im Rahmen seiner eigenen Geschäftsprozesse.
(2) Die Nutzung darf auch für betreute Immobilienbestände Dritter erfolgen.
(3) Es ist ausdrücklich erlaubt:
(4) Nicht erlaubt:
(5) Der Nutzer ist ferner nicht berechtigt:
(1) Der Nutzer kann innerhalb von BestandsCockpit weitere Personen zur Nutzung berechtigen, soweit dies zur Verwaltung eigener oder betreuter Immobilienbestände erforderlich ist.
(2) Hierzu können insbesondere Teammitglieder, externe Dienstleister, Auftragnehmer oder sonstige berechtigte Beteiligte gehören, soweit die jeweiligen Funktionen und Berechtigungen dies vorsehen.
(3) Die Vergabe, Änderung und Entziehung von Zugriffsrechten erfolgt durch den hierzu berechtigten Nutzer.
(4) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass nur Personen Zugriff erhalten, die diesen für die jeweilige Aufgabe benötigen und rechtmäßig erhalten dürfen.
(5) Rollen- und Berechtigungssysteme innerhalb der Software dienen der technischen Steuerung von Zugriffsmöglichkeiten. Sie ersetzen nicht die organisatorische und datenschutzrechtliche Verantwortung des Nutzers.
(6) Externe Nutzer dürfen ausschließlich im Rahmen der ihnen eingeräumten Berechtigungen auf Daten und Funktionen zugreifen.
(1) Der Nutzer bleibt verantwortlich für die von ihm oder durch von ihm berechtigte Personen eingestellten Daten und Inhalte.
(2) Der Nutzer stellt sicher, dass er berechtigt ist, die jeweiligen Daten in BestandsCockpit zu verarbeiten, zu speichern und berechtigten Personen zugänglich zu machen.
(3) Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten von Mietern, Mietinteressenten, Dienstleistern, Eigentümern, Mitarbeitenden und sonstigen Beteiligten.
(4) Der Anbieter verarbeitet die im Rahmen der Nutzung eingestellten Daten ausschließlich soweit dies für die Bereitstellung, Sicherheit, Wartung und Weiterentwicklung der vereinbarten Softwareleistungen erforderlich ist oder eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht.
(5) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung nach Maßgabe einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
(6) Der Nutzer ist für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich.
(7) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung dafür, ob vom Nutzer eingestellte Daten für dessen individuelle Zwecke rechtlich, fachlich oder wirtschaftlich geeignet sind.
(8) Der Nutzer stellt sicher, dass betroffene Personen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden.
Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere:
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Soweit der Nutzer personenbezogene Daten eigener Mieter, Mietinteressenten, Kunden, Dienstleister oder sonstiger Personen in BestandsCockpit verarbeitet, bleibt er Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, soweit nicht aufgrund besonderer Umstände eine andere datenschutzrechtliche Rollenverteilung besteht.
(3) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers und der von ihm in BestandsCockpit verwalteten Personen nur insoweit, wie dies zur Bereitstellung, Wartung, Sicherheit und vertragsgemäßen Nutzung von BestandsCockpit erforderlich ist.
(4) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
(5) Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um personenbezogene Daten entsprechend dem jeweiligen Schutzbedarf gegen unbefugten Zugriff, Verlust, Veränderung oder unzulässige Verarbeitung zu schützen.
(6) Die Verarbeitung erfolgt über rollen- und berechtigungsbasierte Systeme. Der Nutzer ist für die von ihm vorgenommenen Zuweisungen innerhalb seines Nutzerbereichs verantwortlich.
(7) Der Nutzer bleibt verantwortlich für:
(8) Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung sowie, soweit erforderlich, der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif, der beim Vertragsschluss ausgewiesenen Preisstruktur oder einer individuellen Vereinbarung.
(2) Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem gewählten Vertrags- und Zahlungsmodell.
(3) Soweit für den jeweiligen Tarif eine wiederkehrende Vergütung vereinbart ist, wird diese für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig, sofern beim Vertragsschluss nichts Abweichendes ausgewiesen wird.
(4) Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den jeweils geltenden umsatzsteuerlichen Vorschriften.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Preise oder Leistungsmodelle für zukünftige Vertrags- oder Verlängerungszeiträume anzupassen. Preisänderungen werden mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt.
(6) Bereits vollständig bezahlte Abrechnungszeiträume bleiben von nachträglichen Preisänderungen unberührt.
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gebuchten Tarif oder der individuellen Vereinbarung.
(2) Sofern der Vertrag über einen externen Zahlungs- und Verkaufsdienstleister abgeschlossen wurde, erfolgt die Kündigung über das dort bereitgestellte Kundenkonto beziehungsweise die vorgesehenen Kündigungsfunktionen des jeweiligen Anbieters.
Für über Tentary abgeschlossene Abonnements erfolgt die Kündigung über das Kundenkonto bei Tentary.
Für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim jeweiligen Anbieter maßgeblich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Vertragsende kann der Nutzer im Rahmen der technischen Möglichkeiten einen Export seiner Daten anfordern.
(1) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen des Nutzers, die auf Grundlage der in BestandsCockpit gespeicherten Informationen oder der Nutzung einzelner Funktionen getroffen werden.
(3) BestandsCockpit ersetzt keine rechtliche, steuerliche, buchhalterische, technische oder sonstige fachliche Beratung oder Prüfung durch geeignete Fachpersonen.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Nutzer oder von durch ihn berechtigten Personen eingestellten Daten.
(5) Eine bestimmte wirtschaftliche Entwicklung, Wertsteigerung, Vermietbarkeit, Kostenersparnis oder Prozessverbesserung wird nicht geschuldet.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Störungen oder Ausfälle, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Ausfällen von Telekommunikationsnetzen, Infrastruktur- oder externen Plattformanbietern, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, BestandsCockpit technisch und funktional weiterzuentwickeln.
(2) Änderungen können insbesondere erfolgen zur:
(3) Ein Anspruch auf die dauerhafte Beibehaltung einzelner Funktionen, Darstellungen oder Arbeitsabläufe besteht nicht, sofern der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt.
(4) Wesentliche Einschränkungen des vereinbarten Kernumfangs werden dem Nutzer in angemessener Weise mitgeteilt.
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(3) Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(4) Soweit gesetzlich zulässig und beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand Deutschland vereinbart. Der sachlich und örtlich zuständige Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise einer zulässigen individuellen Vereinbarung.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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